Insolvenzberatung für Selbstständige und Freiberufler

 

Für Selbstständige und Freiberufler bietet das Insolvenzrecht die Möglichkeit durch eine Restschuldbefreiung von den Schulden befreit zu werden, um so die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erhalten.

 

U. u. ist es erforderlich die Selbstständigkeit auch in den verschiedenen Verfahrensabschnitten der Insolvenz fortzuführen.

 

In diesen Fällen ist es sinnvoll, bereits mit Stellung des Insolvenzantrages bei Gericht einen Insolvenzplan einzureichen.

Dadurch kann erreicht werden, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse herausnimmt und gemäß § 35 II InsO freigibt. Der laufende Geschäftsbetrieb hat dann mit dem Insolvenzverfahren nichts mehr zu tun. Nur ein regelmäßiger - vom Gewinn unabhängiger Betrag -, auf der Grundlage eines so genannten "fiktiven" Einkommens, ist an den Insolvenzverwalter zur Befriedigung der Gläubiger abzuführen.

Die unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen obliegen, ohne Beschränkung, weiterhin Ihnen, als Geschäftsinhaber. Sie tragen das Risiko Ihres wirtschaftlichen Handelns und profitiert aber auch vom Gewinn, ohne dabei Pfändungen zu unterliegen.

 

Gleichzeitig sind bei der Fortführung der Selbstständigkeit viele „Fussangeln“ zu beachten, die u.U. auch zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können.

 

Für Freiberufler besteht bei einer Insolvenz häufig die Gefahr der Entziehung der Zulassung (z.B. als Arzt, Architekt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater) oder einer Gewerbeuntersagung. Diese können – je nach Einzelfall- sowohl durch einen erfolgreichen Insolvenzplan, wie auch bei einer Unternehmensfortführung im Rahmen einer Freigabe gemäß § 35 Abs. 2 InsO verhindert werden.

 

Die Kanzlei Markus Müller berät Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und Risiken einer Fortführung der Selbstständigkeit und begleitet Sie –auf Wunsch- von der Vorbereitung eines Insolvenzantragens bis zum Abschluss des Verfahrens.

 

Für Fragen einfach E-Mail an: info@kanzlei-markus-mueller.de

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                          Stand 05/2023